Geburt-Anzeige

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.


Gebühren für die einmalige Ausstellung von zwei Geburtsurkunden bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ist kostenlos.
Bei Verlust oder Austellung der Geburtsurkunde ab dem 3.Lebensjahr betragen die Kosten € 8,60 / Geburtsurkunde.