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Friedhofsgebühren
Erdgrabstellen: zur Beerdigung bis zu zwei Leichen bzw. Urnen € 210,-
zur Beerdigung bis zu vier Leichen bzw. Urnen € 420,-
sonstige Grabstellen:
Grüfte: zur Beisetzung bis zu drei Leichen bzw. Urnen € 320,-
zur Beisetzung bis zu sechs Leichen bzw. Urnen € 640,-
zur Beisetzung von mehr als sechs Leichen bzw. Urnen € 900,-
Urnennischen: zur Beisetzung von bis zu vier Urnen € 590,-
Beerdigungsgebühr
1.) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der
a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 1 150
b) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 590
c) Beisetzung einer Leiche in einer Gruft € 670
d) Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 590
e) Beisetzung einer Urne in einer Urnennische € 330
2.) Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der in Absatz 1 festgesetzten Gebührensätze.
3.) Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) sowie sonstige Grabstellen mit Deckel erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1
a) bei 1 tlg. Grabdeckel – öffnen/schließen und verfugen um € 570
b) bei 3-tlg. Grabdeckel und Gruftdeckel – öffnen/schließen und verfugen um € 780
4.) Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Freitag ab 13:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 100.