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Jedes Jahr mit Stichtag 31. Mai ist eine Erhebung der Beherbergungsbetriebe, Zimmer und Betten für die Bundesanstalt Statistik Austria und für die zuständige Landesstelle (Amt der Landesregierung) erforderlich.
Informationen zur Anreise
NUTZUNGSBEDINGUNGEN „VOR GEMEINDE-SCHNUPPERTICKET“ 1. Fahrkartengeltung Das VOR KlimaTicket... mehr...
Die Beantragung eines Reisepasses ist auf jeder Bezirkshauptmannschaft in ganz Österreich und wenn Sie... mehr...
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