Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
- Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern - ab dem 2. Bauwerk pro Grundstück! - mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland
- Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen
- Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen an Gebäuden
- Ableitung oder Versickerung von Niederschlagswässern ohne bauliche Anlagen im Ortsgebiet
- Aufstellung von Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 200 und höchstens 1000 Liter
- regelmäßige Verwendung eines Grundstücks oder -teils im Bauland als Stellplatz für ein Fahrzeug oder einen Anhänger
- Errichtung überdachter Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge (Carports), sofern die nachweisliche Zustimmung der Nachbarn vorliegt
Bitte mitbringen:
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Formular Bauanzeige
- zumindest 2-fache Skizze des Bauvorhabens (je nach Vorhaben müssen eventuell weitere Unterlagen beigebracht werden)