Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

  • Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern - ab dem 2. Bauwerk pro Grundstück! - mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland
  •  Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen
  • Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen an Gebäuden
  • Ableitung oder Versickerung von Niederschlagswässern ohne bauliche Anlagen im Ortsgebiet
  • Aufstellung von Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 200 und höchstens 1000 Liter
  • regelmäßige Verwendung eines Grundstücks oder -teils im Bauland als Stellplatz für ein Fahrzeug oder einen Anhänger
  • Errichtung überdachter Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge (Carports), sofern die nachweisliche Zustimmung der Nachbarn vorliegt

Bitte mitbringen:

  • Datei herunterladen: PDFFormular Bauanzeige
  • zumindest 2-fache Skizze des Bauvorhabens (je nach Vorhaben müssen eventuell weitere Unterlagen beigebracht werden)

Zuständig