Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Kontakt und Amtszeiten | Sitemap | Suche und Index |
Gemeindenewsletter abonnieren |News
Aktueller Standort: Gemeinde > Gemeindeamt > Verwaltung > Zuständigkeiten
Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
Bitte mitbringen:
Gemeinde
Informationen zur Anreise
16.05.2011