BEV - Mitteilung betr. Kontrolle Grenzkataster

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Sehr geehrte BürgerInnen!

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (kurz BEV) hat mitgeteilt, dass aufgrund der Einrichtung einer neuen Grundstücksdatenbank alle Grundstücke im Grenzkataster (rechtlich gesicherte Grundstücke) auf deren Eintragung der Kennzeichnung "G" neben der Grundstücksnummer kontrolliert werden sollen. Dies ist von den Grundstückseigentümern durchzuführen. Näheres im beiliegenden Schreiben des BEV.

Die Frist für eventuelle Richtigstellungen endet innerhalb von 6 Monaten, ab dem 01.06.2012 gerechnet.

Mit der Bitte um Beachtung und Kontrolle verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Gemeinde Heldenberg

Datei herunterladen: PDFBEV - Kontrolle Grenzkataster (52 KB) - .PDF

16.04.2012