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Sehr geehrte BürgerInnen!
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (kurz BEV) hat mitgeteilt, dass aufgrund der Einrichtung einer neuen Grundstücksdatenbank alle Grundstücke im Grenzkataster (rechtlich gesicherte Grundstücke) auf deren Eintragung der Kennzeichnung "G" neben der Grundstücksnummer kontrolliert werden sollen. Dies ist von den Grundstückseigentümern durchzuführen. Näheres im beiliegenden Schreiben des BEV.
Die Frist für eventuelle Richtigstellungen endet innerhalb von 6 Monaten, ab dem 01.06.2012 gerechnet.
Mit der Bitte um Beachtung und Kontrolle verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Heldenberg
BEV - Kontrolle Grenzkataster (52 KB) - .PDF
16.04.2012
Gemeinde
Informationen zur Anreise
16.05.2011